„Deutschland muss Luft- und Wasserqualität verbessern“ – EU-Kommission zeigt Defizite bei Umsetzung des Umweltrechts auf

Mittelmäßiges Zeugnis für die Bundesrepublik: Die EU-Kommission hat am Montag, 6. Februar 2017 einen Bericht über die Umsetzung von EU-Umweltrecht vorgelegt und dabei jeden Mitgliedstaat bewertet. In Deutschland wurden Defizite bei unzureichender Luft- und Grundwasserqualität identifiziert.

„Es können noch so gute Ziele und EU-Umweltstandards beschlossen werden, wenn aber die nationale Ebene diese nicht umsetzt, bringt es niemandem etwas“, so Tiemo Wölken, SPD-Europaabgeordneter und Mitglied um Umweltausschuss des Europäischen Parlaments.

„Bereits zum wiederholten Male ist Deutschland wegen zu starker Luftverschmutzung in die Kritik geraten“, so Wölken weiter. „Laut EU-Kommission sterben jährlich mehr als 400.000 Menschen an den Folgen von Luftverschmutzung. Das muss geändert werden. Es geht hier nicht nur um die Umwelt, sondern um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesrepublik und die Bundesländer müssen dringend handeln und die Stickoxid- und Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr verringern.“

„Ein weiterer Kritikpunkt der Kommission sind die Nitratwerte im Grundwasser“, erklärt der Umweltpolitiker. „Erst im November 2016 wurde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwassert gegen Deutschland eingeleitet. Das Verfahren ist notwendig geworden, weil Deutschland die EU-Nitratrichtlinie nicht hinreichend umgesetzt hat. Die Kommission hat besonders kritisiert, dass Deutschland sein Aktionsprogramm nicht ausreichend angepasst hat, obwohl der letzte Nitratbericht in 2012 aufgezeigt hat, wo es Defizite gibt.“

„Es ist sehr begrüßenswert, dass die Kommission jetzt strikt auf die Umsetzung des Umweltrechtes schaut“, sagt Wölken abschließend.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes wird sich in einem eigenen Bericht den Umsetzungsdefiziten des 7. Umweltaktionsprogrammes widmen. Falls nötig soll die Kommission aufgefordert werden, weitere Maßnahmen gegenüber den Mitgliedstaaten zu veranlassen, um die Vollzugsprobleme des EU-Rechts zu beheben.

Hintergrund:

Die Kommission hat im Mai 2016 die Überprüfung der Umsetzung eingeführt. Im zweijährigen Zyklus sollen Analyse, Dialog und Zusammenarbeit zur Verbesserung der Umsetzung der Umweltpolitik und -gesetzgebung in der EU führen.