Der Innenausschuss des EU-Parlaments hatte im Februar 2017 einen Initiativbericht zu Big Data und Grundrechten mit breiter Mehrheit angenommen. Während sich aus Big Data Chancen ergeben können, etwa für die Gesundheitsforschung oder die Optimierung der Nutzung knapper Energieressourcen, ergeben sich auch ganz erhebliche Grundrechtsrisiken dieser zunehmend schwer durchschaubaren Technologie. Diese liegen zum einen in der kommerziellen Nutzung von Big-Data-Anwendungen und im öffentlichen Sektor, sowie zum anderen in der Nutzung von Big Data in der Strafverfolgung.
Die Chancen von Big Data können nur im vollen Umfang von Bürgern, öffentlichen Institutionen und dem Privatsektor genutzt werden, wenn die Menschen Vertrauen in diese Technologie haben können. Das erreichen wir nur durch Einhaltung hoher Datenschutz- und ethischer Standards. In der kommerziellen Nutzung kann Big Data zu diskriminierenden Praktiken führen, beispielsweise bei der Vergabe von Krediten, die für den Einzelnen kaum durchschaubar sind.
Das EU-Datenschutzpaket, das im Mai 2018 in Kraft treten wird, bietet einen robusten Schutzrahmen für die Rechte des Einzelnen – etwa hinsichtlich des Rechts auf Information oder des Rechts, das persönliche Daten nur für einen fest definierten Zweck verwendet werden dürfen. Allerdings ist es von großer Bedeutung, dass die neuen Datenschutz-Regeln angesichts der Grundrechtsrisiken durch Big Data auch durchgesetzt werden: Die nationalen Datenschutzbehörden müssen hier eine Schlüsselrolle übernehmen.