Abgas-Affäre: Empfehlungen des Untersuchungsausschusses

Im September 2015 wurde in den USA bekannt, dass der Volkswagenkonzern Diesel-Autos systematisch mit Abschalteinrichtungen ausgestattet hatte, um bei Tests die Abgaswerte zu manipulieren. Der Skandal sorgte auch in Europa für Empörung und lenkte den Fokus auf die großen Diskrepanzen zwischen Messergebnissen im Labor und realen Emissionen auf der Straße, die bei allen Herstellern bestehen.

Zur Aufklärung der Hintergründe des Skandals setzte das Europäische Parlament im Dezember 2016 einen Untersuchungsausschuss ein, der die Rolle der Europäischen Kommission, die bestehende Gesetzgebung und ihre Umsetzung durch die Behörden in den Mitgliedstaaten überprüfen sollte. Nachdem der Ausschuss seinen Abschlussbericht abgestimmt hat, legte er nun dem Plenum eine Resolution mit Empfehlungen zur Abstimmung vor.

Der Untersuchungsausschuss kommt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass es sowohl bei der Europäischen Kommission als auch bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Versäumnisse gab, die den Abgasskandal begünstigt haben. Die Europäische Kommission hat demnach für die Entwicklung realitätsnaher Abgastests viel zu lange gebraucht und die Mitgliedstaaten haben ihre Einführung unnötig verzögert. Außerdem wurde geltendes europäisches Recht von vielen Mitgliedstaaten gar nicht oder nur mangelhaft umgesetzt. Die Europäische Kommission hat das zu lange geduldet und auch Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei den Abgastests nicht sorgfältig überprüft.

Der Untersuchungsausschuss hat außerdem empfohlen, eine europäische Agentur zu schaffen, die die Tätigkeit der nationalen Typgenehmigungsbehörden kontrolliert und selbst stichprobenartige Kontrolle durchführt. Leider haben die Konservativen gegen diesen Vorschlag gestimmt und sich damit für das Durcheinander von 28 nationalen Behörden und Rechtsauslegungen entschieden, das den Dieselskandal massiv begünstigt hat.