
Der Austrittsvertrag kann nur nach Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft treten. Prioritäten für das Europäische Parlament sind die Wahrung der Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union – Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital – sowie der Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger in Großbritannien. Mit einer einheitlichen Stimme der verbliebenen 27 Mitgliedstaaten gilt es, eine faire und ausgewogene neue Grundlage für die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich zu finden. Nach dem Austritt darf das Vereinigte Königreich nach Ansicht der EU-27 nicht besser dastehen als die EU-Mitgliedstaaten.
Eine zentrale Rolle bei den Verhandlungen werden Haushaltsfragen spielen. Mit Großbritannien scheidet ein großer Beitragszahler aus der Union aus. Chefunterhändler Michel Barnier stellt den Briten eine Rechnung von bis zu 60 Milliarden Euro in Aussicht. Diese Zahl setzt sich vor allem aus rechtlich verbindlichen Verpflichtungen im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens zusammen, für die Großbritannien nun auch einstehen muss.
Der Europäische Rat wird bei einem Sondergipfel am Samstag, 29. April die Verhandlungsleitlinien gegenüber Großbritannien festzurren. Anschließend wird der Rat für Allgemeine Angelegenheiten die Aufnahme der Verhandlungen formal autorisieren. Die Gespräche werden eine Mammutaufgabe für die Beteiligten. Sollte es innerhalb der Frist keine Einigung geben, verlieren rund 21.000 Rechtsakte der EU ersatzlos ihre Wirkung im Vereinigten Königreich. Das Europäische Parlament stimmt am Ende über den ausgehandelten Austrittsvertrag ab. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union wird voraussichtlich am 30. März 2019 enden.