„Ein guter Tag für das Handwerk der Krabbenfischer“ – Fischereiausschuss stimmt Sonderstatus zu

Brüssel. Die Krabbenfischerei erhält für drei Jahre einen Sonderstatus in der Anwendung der EU-Beifangverordnung. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission hat den Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments am Mittwoch, 21.11., passiert.

(c) European Union - European Parliament 2018

„Ich freue mich darüber, dass hier Rücksicht auf ein traditionelles Handwerk genommen wird. Das zeigt, dass die Regelwerke der EU durchaus flexibel für das Wahren regionaler Kultur sind“, sagt Tiemo Wölken, SPD-Europaabgeordneter. „Besonderer Dank gilt der niedersächsischen Europaministerin Birgit Honé, die sich seit mehreren Monaten für die Krabbenfischer einsetzt. Ihr Besuch in Brüssel im Juni und die Einladung eines Kommissionsvertreters nach Bensersiel im August scheinen überzeugend gewirkt zu haben. Bei diesem Termin im Fischereihafen und auf einem Krabbenkutter konnte auch ich mich über Arbeit der Fischer informieren und über die Herausforderungen, mit denen sie umgehen müssen.“

Die EU-Beifangverordnung schreibt Fischern vor, ihren Beifang mit an Land zu bringen. Die sogenannte Anlandeverpflichtung gilt generell ab dem 1. Januar 2019. Mit der Ausnahme für die kommenden drei Jahre erhalten Krabbenfischer, die Baumkurren einsetzen, die Erlaubnis, einen gewissen Teil des Beifangs zurückzuwerfen. Er muss zwar registriert, jedoch nicht angelandet werden.

Wenn auch der Ministerrat zugestimmt hat, ist der Sonderstatus rechtskräftig.