„Wir erarbeiten nun erstmals europaweite Mindestanforderungen für wiederverwendetes Wasser. Das ist wichtig, da landwirtschaftliche Produkte gerade auch aus wasserarmen Staaten in der gesamten EU verkauft werden“, begrüßt Tiemo Wölken, Mitglied im Umweltausschuss, die Verordnung.
An die in einigen Mitgliedstaaten bereits praktizierte Wasserwiederverwendung werden somit einheitliche Anforderungen gestellt. Die Betreiber der Aufbereitungsanlagen müssen darüber hinaus regelmäßig das Wasser auf Bakterien kontrollieren. Zusätzlich müssen sie zusammen mit allen beteiligten Akteuren einen Risikomanagementplan erstellen, überwacht von den Umweltbehörden der Mitgliedstaaten.
„Die zunehmend trockenen Sommer sind eine Folge des Klimawandels, an dem wir Europäerinnen und Europäer nicht unschuldig sind. Nichtsdestotrotz darf Wasser nur mit großer Sorgfalt wiederverwendet werden. Wir wollen daher einführen, dass im Falle von Verunreinigungen die Verursacher für eventuelle Schäden aufkommen müssen“, so Tiemo Wölken.
Neben dem Europäischen Parlament muss der Rat der EU sich zu den Kommissionsvorschlägen positionieren. Der finale Text wird voraussichtlich erst in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet.