Goebel und Graf machten deutlich, welche Themen den besuchten regionalen Betrieben wichtig sind. „International aufgestellte Unternehmen wünschen sich einfache Regeln. Leider leiden sie viel zu häufig unter bürokratischen Lasten“, betonte die IHK-Spitze. Als Beispiel nannten Goebel und Graf die so genannte A1-Bescheinigung. Diese dient als Nachweis dafür, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften im Herkunftsland unterliegen. Sie finde in der Praxis allerdings auch schon dann Anwendung, wenn der Firmenwagen jenseits der Grenze nur kurz aufgetankt werde. In einzelnen Ländern wie Frankreich, Österreich oder Tschechien werde rigoros kontrolliert und sanktioniert. „Uns wurde darüber berichtet, dass ein ins Ausland entsendeter Lkw-Fahrer festgesetzt und erst nach Zahlung eines Bußgeldes wieder frei gelassen wurde. Solche bürokratischen Auswüchse stehen in offenkundigem Widerspruch zur Idee des EU-Binnenmarktes“, so Goebel und Graf.
Wölken sagte zu, die A1-Bescheinigung im neu konstituierten EU-Parlament zu thematisieren. „In Deutschland wird für kurzfristige Entsendungen bis zu einer Woche eine A1-Bescheinigung nicht zwingend für erforderlich gehalten. Ich sehe nicht ein, warum das nicht auch für die EU insgesamt gelten kann“, so Wölken. Er kündigte an, sich in Brüssel für einfachere Entsenderegeln einzusetzen.