Am heutigen Dienstag, den 26.04.2022, hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Uploadfiltern in Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790) verkündet.
Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament:
„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Pyrrhussieg für die Befürworter*innen von Uploadfiltern. Zwar hat der Europäische Gerichtshof heute in seiner Richtungsentscheidung Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie und damit auch Uploadfilter grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber auch klargestellt, dass Artikel 17 nur deshalb rechtmäßig ist, weil das Sperren oder Filtern rechtmäßiger Inhalte explizit ausgeschlossen ist. Uploadfilter, die nicht zuverlässig zwischen legalen und illegalen Inhalten unterscheiden können, dürfen damit nicht eingesetzt werden. Zusätzlich dürfen Plattformen nicht selbst entscheiden, was eine Urheberrechtsverletzung oder eine legale Nutzung darstellt. Nur offensichtliche Rechtsverletzungen dürfen gesperrt werden, legale Zitate, Parodie oder Kunst bleiben geschützt.
Damit bestätigt der Gerichtshof grundsätzlich die Kritik der SPD Europa an der Unzuverlässigkeit von Uploadfiltern und möglichen Problemen im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es gilt jetzt im nächsten Schritt zu prüfen, ob die nationalen Umsetzungen der Urheberrechtsrichtlinie den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs genügen. In der deutschen Umsetzung der Richtlinie hat sich die SPD bereits für den Schutz legaler Inhalte vor Uploadfiltern eingesetzt.“