Meine Einkünfte

1. Vergütungen für Mitglieder des Europäischen Parlaments

Die monatliche Entschädigung für Mitglieder des Europäischen Parlaments vor Abzug von Steuern beträgt seit  dem 1. Juli 2022 nach dem einheitlichen Statut 9.808,67 EUR. Die Entschädigung wird aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt und unterliegt einer EU-Gemeinschaftssteuer und einem Unfallversicherungsbeitrag, nach deren Abzug sich die Entschädigung auf 7.646,00 EUR beläuft. Weiterhin zahle ich wie jeder andere Bürger auch Einkommenssteuer in der Bundesrepublik Deutschland, wobei das Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird.

2. Amtsausstattung (Erstattungen für dienstliche Aufwendungen vom Europäischen Parlament)

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten ebenso wie die Mitglieder der nationalen Parlamente verschiedene Vergütungen zur Deckung der Kosten, die ihnen durch die Ausübung ihres parlamentarischen Mandats entstehen. Diese sind wie folgt aufgeteilt:

a) Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Büromiete für das Wahlkreisbüro, Ausstattung des Wahlkreisbüro und Büroorganisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telekommunikationsausstattung, usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von 4.778 EUR. Einher geht mit dieser Zahlung das Werbungskostenverbot für die Steuererklärung.

b) Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung in Straßburg oder in Brüssel, Verpflegung und anderer Kosten bekommen Abgeordnete des Europäischen Parlaments an Sitzungstagen, an denen sie anwesend sind, eine Pauschalvergütung von 338 EUR. Da Mitglieder des Europäischen Parlaments – anders als andere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – keine Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen können, dient die Pauschale zur Abgeltung der Mehrkosten für die doppelte bzw. dreifache Haushaltsführung (Wahlkreis, Brüssel, Straßburg). Während der Plenartagungen wird das Tagegeld für alle Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen haben, um die Hälfte gekürzt, auch wenn sie anwesend waren.

c) Die Reisekosten der An- und Abreise zu Sitzungen, an denen Europaabgeordnete teilnehmen, werden unter Vorlage von Belegen bei Bahn- und Flugreisen entsprechend der Ticketkosten und bei Autofahrten den direkten Weg zwischen Wohnort und Dienstort mit 0,56 EUR pro Kilometer erstattet.

3. Regelung für die Personalausstattung

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können im Rahmen der vom Parlament festgesetzten Haushaltsmittel ihre eigenen Mitarbeiter auswählen. Akkreditierte Assistenten mit Standort in Brüssel (oder Luxemburg/Straßburg) werden gemäß den Beschäftigungsbedingungen für befristet beschäftigtes EU-Personal unmittelbar von der Verwaltung des Parlaments verwaltet. Assistenten mit Arbeitsort in den Heimatmitgliedstaaten der Abgeordneten werden von qualifizierten Zahlstellen betreut, die für die Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften Sorge tragen. Weiterhin haben Praktikanten die Möglichkeit entweder in den Räumlichkeiten des Parlaments oder im Wahlmitgliedstaat ein Praktikum zu absolvieren.

2022 beläuft sich der monatliche Höchstbetrag, der für alle hiermit verbundenen Kosten zur Verfügung steht, je Mitglied des Europäischen Parlaments auf 28.421  EUR. Diese Gelder werden grundsätzlich nicht an die Mitglieder selbst ausgezahlt.

Die gesamten Kosten für örtliche Assistenten und Praktikanten dürfen 75 % der für parlamentarische Assistenz verfügbaren Mittel nicht übersteigen. Die Kosten für Dienstleister wiederum dürfen nicht über 25 % dieser Mittel liegen.

4. Nebeneinkünfte

Ich beziehe keinerlei Nebeneinkünfte.